Читать книгу Baurecht Bayern - Tobias Weber - Страница 58

4. Der Bebauungsplan der Innenbereichsentwicklung

Оглавление

68

Den Gemeinden ist es nach § 13a Abs. 1 und 4 BauGB ermöglicht, für bestimmte Flächen bis zu 70 000 Quadratmeter einen Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder für andere Maßnahmen der Innenentwicklung aufzustellen, zu ergänzen oder zu ändern. Innenentwicklung bezieht sich dabei in erster Linie auf Innenbereichsflächen im Sinne von § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB, aber auch auf so genannte Außenbereichsinseln im Innenbereich.[31] Das beschleunigte Verfahren ist dabei über die Bestimmung des § 13a Abs. 2 BauGB dem vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB angepasst. § 13b BauGB erlaubt es der Gemeinde zeitlich befristet Außenbereichsflächen (mit weniger als 10 000 m2) der Regelung in § 13a BauGB zu unterstellen.


Online-Wissen-Check

Wann ist ein Bebauungsplan genehmigungspflichtig?

Überprüfen Sie jetzt online Ihr Wissen zu den in diesem Abschnitt erarbeiteten Themen.

Unter www.juracademy.de/skripte/login steht Ihnen ein Online-Wissens-Check speziell zu diesem Skript zur Verfügung, den Sie kostenlos nutzen können. Den Zugangscode hierzu finden Sie auf der Codeseite.

Baurecht Bayern

Подняться наверх