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II. Die einzelnen gesetzlichen Anforderungen zur Aufstellung von Bauleitplänen

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Hinweis

Hinsichtlich der verfahrensrechtlichen Anforderungen bestehen zwischen dem Planaufstellungsverfahren für Flächennutzungspläne und Bebauungspläne keine nennenswerten Unterschiede.

Die maßgeblichen Vorschriften ergeben sich im Wesentlichen aus den §§ 1–10 BauGB. Ergänzt werden die Verfahrensvorschriften des BauGB durch die landesrechtlichen Vorschriften der Bayerischen Gemeindeordnung (GO).[4]

Baurecht Bayern

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