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II. Regelungstechnik der §§ 214 ff. BauGB

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Hinweis

Die §§ 214 ff. BauGB lassen sich nur von demjenigen erarbeiten und verstehen, der eine saubere Trennung von formellen und materiellen Voraussetzungen der Bauleitplanung vollziehen kann. Wenn Sie sich an dieser Stelle unsicher sind, erarbeiten Sie nochmals die unterschiedlichen formellen und materiellen Voraussetzungen der Bauleitplanung. Für das Verständnis der §§ 214 ff. BauGB ist dies Grundvoraussetzung.

Die §§ 214 ff. BauGB lassen sich wie folgt systematisch gliedern:

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