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c) Abschließende Aussage zum Verhältnis von aretē und eudaimonia (I 12)

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Nachdem Aristoteles in I 6 die nicht ganz schlüssige Bestimmung der eudaimonia als Leben der Betätigung der aretē entwickelt hat, stellt er jetzt einen logischen Unterschied zwischen den beiden Begriffen heraus. Wer aretē besitzt und betätigt, ist tüchtig oder gut in etwas, und wer Qualitäten aufweist und Leistungen erbringt, der wird gelobt. Für die eudaimonia hingegen, die etwas Vollkommenes und Göttliches ist, wird man nicht gelobt, sondern gepriesen. Mit dem Hinweis, dass die eudaimonia etwas kategorial anderes ist als die aretē bzw. deren Betätigung, scheint Aristoteles also selbst einzuräumen, dass es ihm nicht vollständig gelungen ist, das Zusammenfallen von eudaimonia und Tätigkeit gemäß der menschlichen aretē zu zeigen.

Aristoteles

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