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Probleme mit der Uniformierung
ОглавлениеDie Polizeianwärter versahen ihren Dienst zunächst gänzlich unbewaffnet und in bürgerlicher Kleidung, nur eine Armbinde machte ihre Funktion kenntlich. Obwohl aus dem Befehl über die Aufstellung der uniformierten Polizei hervorging, daß die bis 1933 übliche Uniform eingeführt werden sollte, wurden Ende Mai/Anfang Juni 1945 die vorhandenen Bestände der grünen Dienstbekleidung der Ordnungspolizei ausgegeben, die bis zum 2. Mai 1945 in Gebrauch gewesen waren. Die nationalsozialistischen Hoheitszeichen wurden natürlich vorher entfernt. Die Beschaffung des erforderlichen blauen Uniformtuches war zunächst unmöglich.
Alle Polizeiangehörigen galten als Polizeianwärter. Schulterstücke und Dienstgradabzeichen gab es nicht. Die mit leitenden Aufgaben betrauten Polizeiangehörigen hatten lediglich das Recht, an der Mütze eine Silberkordel zu tragen und Offiziersspiegel anzulegen. Die übrigen Polizeikräfte trugen Mannschaftsspiegel.