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Wiedereinführung von Dienstgraden

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Die Polizisten der Bezirkswachen konnten nur zu besonderen Einsätzen, die über den Rahmen des Reviereinzeldienstes hinausgingen (zum Beispiel bei der Bekämpfung des Schwarzmarktes) herangezogen werden – außerhalb des Inspektionsbereiches auf Anordnung des Kommandos der Schutzpolizei. Beim Einsatz geschlossener Einheiten – Gruppierungen, die rund um die Uhr in Alarmbereitschaft gehalten werden – zeigte es sich, daß die Schutzpolizei auf Dauer ohne ein Dienstgradgefüge nicht auskommen konnte. Das Komitee für öffentliche Sicherheit der Alliierten Kommandantur genehmigte auf entsprechende Vorlagen der Polizeiführung am 16. August 1946 die Wiedereinführung von Dienstgradbezeichnungen bei der Schutzpolizei.

Mit Wirkung vom 1. September 1946 gab es folgende Dienstgrade: Polizei-Anwärter, Polizei-Wachtmeister, Polizei-Oberwachtmeister, Polizei-Hauptwachtmeister, Unterinspektor der Schutzpolizei ohne Stern, Unterinspektor der Schutzpolizei mit Stern, Inspektor der Schutzpolizei, Oberinspektor der Schutzpolizei, Kommissar der Schutzpolizei, Oberkommissar der Schutzpolizei, Vizekommandeur der Schutzpolizei, Kommandeur der Schutzpolizei.

Berliner Polizei von 1945 bis zur Gegenwart

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