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Magistrat will politische Verantwortung für die Polizei

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Nicht eindeutig geklärt und damit oftmals auftretender Diskussionsstoff war die Frage, wer für die Polizei verantwortlich war beziehungsweise für welche Bereiche.

Am 28. Februar 1947 legte die Alliierte Kommandantur fest, daß Ernennungen, Versetzungen oder Entlassungen des Polizeipräsidenten, des Polizeivizepräsidenten, des Kommandeurs der Schutzpolizei, des Leiters der Kriminalpolizei, des Leiters der Präsidialabteilung und der Abteilungsleiter im Polizeipräsidium vorher von den Alliierten Kommandanten bestätigt werden müssen. Außerdem wurden in diesem Befehl Massenentlassungen von Angestellten der Stadt Berlin untersagt, die eine Beeinträchtigung des ordnungsgemäßen Dienstverlaufs zur Folge haben könnten. In einem Gutachten, das die Abteilung für Rechtswesen des Magistrats von Groß-Berlin am 26. März 1947 unter Berufung auf den Befehl der Alliierten über die Neuorganisation der Polizei dem Stadtverordnetenvorsteher zuleitete, wurde die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters in Organisationsund Personalfragen der Polizei, insbesondere bei der Ernennung und Entlassung des Polizeipräsidenten, erläutert und abschließend festgestellt, daß die Polizei im Prinzip bereits dem Magistrat unterstellt sei. Diese Feststellung rückte in den nächsten Monaten in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses und sollte weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen.

Berliner Polizei von 1945 bis zur Gegenwart

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