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Gründung der weiblichen Schutzpolizei

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Auf Verlangen der britischen und sowjetischen sowie mit Billigung der amerikanischen und französischen Besatzungsmächte wurde eine uniformierte weibliche Schutzpolizei (Sollstärke 350) aufgestellt. Da die Schutzpolizei eine bessere Bezahlung und Uniformierung bot sowie die Lebensmittelkarte I gewährte, meldete sich eine Anzahl von Polizeiangestellten zum Übertritt. Sie erhielten zusammen mit den übrigen Bewerberinnen an den beiden Polizeischulen eine sechswöchige Schulung für ihre neue Aufgabe. Die Schutzpolizistinnen wurden während des Tagesdienstes zur Straßenaufsicht herangezogen, vorübergehend erfolgte auch ein Einsatz bei der Verkehrsregelung.

Frauen arbeiteten zudem bei der Kriminalpolizei, wo sie vor allem bei der Vernehmung von Kindern und weiblichen Jugendlichen eingesetzt wurden.

Am 1. Dezember 1946 begannen die Verwaltungsdienststellen auf zwanzig Polizeiinspektionen ihre Tätigkeit und führten die Aufgaben der früheren Polizeiämter fort. So konnte am Jahresende 1946 festgestellt werden, daß die Bemühungen um eine Verbesserung der personellen und organisatorischen Situation erfolgreich waren.

Berliner Polizei von 1945 bis zur Gegenwart

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