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Erste Rekrutierungen und Aufgabenzuweisungen

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Mit behelfsmäßigen Plakatierungen wurde zum Eintritt in die Polizei geworben. Unbelastete Bewerber im Alter von 21 bis 55 Jahren konnten sich melden. Eine Reihe ehemaliger Polizeibeamter, die nach dem Machtantritt Hitlers wegen ihrer politischen Einstellung und Überzeugung aufgrund des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 aus dem Polizeidienst entlassen worden waren und die Kriegswirren in Berlin überstanden hatten, stellte sich in jenen Tagen zur Mitarbeit beim Wiederaufbau der Berliner Polizei zur Verfügung. Zu ihnen gehörte auch der spätere Polizeipräsident Dr. Johannes Stumm. Allein in Berlin waren nach dem Machtantritt der Nazis 445 Polizeibeamte aufgrund dieses Gesetzes, das sich gegen jüdische und dem Nationalsozialismus ablehnend gegenüberstehende Beamte wandte, aus dem Dienst entlassen worden. Viele von ihnen bildeten mit dem begrenzten Kreis der unmittelbar nach dem Zusammenbruch wieder in Dienst genommenen Beamten und Reservisten der ehemaligen Ordnungspolizei den Grundstock ausgebildeter Polizeiangehöriger, die die verschiedensten Funktionsstellen einnahmen.

Dank ihrer Fachkenntnisse und Erfahrungen konnten sie die neu eintretenden Polizeianwärter mit den polizeilichen Grundbegriffen vertraut machen und sie zunächst in einem enggezogenen Rahmen auf der Ebene der unteren Dienststellen anleiten und schulen.

Bewerber, die sich aufgrund der Plakatanschläge bei den örtlichen Polizeidienststellen einfanden, wurden nach kurzer Überprüfung ihrer persönlichen Verhältnisse sofort zum Dienst herangezogen. Eine Einstellungsprüfung und ärztliche Untersuchung erfolgte in den ersten Wochen und Monaten nicht. Jede Polizeidienststelle handelte selbständig, wenn nicht sogar selbstherrlich. Eine zentrale Planung in Personalangelegenheiten fehlte. Außerdem war es unmöglich, die Angaben, die die Bewerber auch hinsichtlich etwaiger Vorstrafen zu machen hatten, zu überprüfen, da die Strafregister noch verlagert und die polizeilichen Melderegister vernichtet waren. So gelang es auch unlauteren und ungeeigneten Personen, eingestellt zu werden.

Zur Überprüfung der Bewerber schalteten die unteren Polizeidienststellen vielfach die sogenannten Antifaschistischen Ausschüsse ein, die sich sofort nach dem Zusammenbruch gebildet hatten und mit der Unterstützung durch die sowjetischen Bezirkskommandanturen rechnen konnten. Die Absicht war klar: Man wollte eine möglichst große Anzahl von Personen, die sich der kommunistischen Ideologie verschrieben hatten oder ihr zumindest nahestanden, in den Polizeidienst bringen.

In einer Anordnung an die Polizeiinspektionen vom 28. Mai 1945 übermittelte der Polizeipräsident den oben zitierten Befehl des Militärkommandanten der Stadt Berlin vom 25. Mai 1945 mit der Maßgabe, ihn den Beamten der Inspektionen und der Reviere umgehend bekanntzugeben. Er sprach die Erwartung aus, daß jeder Angehörige der Polizei sich mit all seinen Kräften für die Aufgaben einsetzen werde, die der Berliner Polizeiverwaltung durch den Befehl des Militärkommandanten gestellt seien: »Die Uniformierung der Außendienstbeamten«, hieß es weiter, »hat – soweit noch nicht geschehen – sofort zu erfolgen, so daß ab 1. Juni 1945 der Straßendienst einheitlich uniformiert aufgenommen werden kann.«

Abschließend betonte der Polizeipräsident mit Nachdruck:

Der Befehl des Herrn Militärkommandanten läßt eine klare Abgrenzung zwischen den Aufgaben des Magistrats, der Gerichte und Staatsanwaltschaft und der Polizeiverwaltung erkennen. Es ist auf jeden Fall zu vermeiden, daß die Polizeiverwaltung auch Aufgaben der Stadtverwaltung wahrnimmt.

Bis dahin hatte nämlich beispielsweise die Inspektion Charlottenburg auch die Verteilung der Lebensmittelkarten für die Bevölkerung als ihre Aufgabe betrachtet.

Berliner Polizei von 1945 bis zur Gegenwart

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