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»Herrschaft zu Österreich« und »Haus Österreich«
ОглавлениеMit der seit der Zeit um 1300, also seit den ersten Jahrzehnten der Herrschaft der Habsburger in Österreich und der Steiermark, belegten Formulierung »Herrschaft zu Österreich« konnten (1.) die aus dem Südwesten des Reichs stammende Dynastie selbst, die sich nach ihrem neuen Hauptland nannte, gemeint sein, (2.) die Summe ihrer Herrschaftsrechte und (3.) alle Länder und Herrschaftsgebiete der Habsburger. Seit der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts wurde das Geschlecht der Habsburger sowohl von Angehörigen des Hauses selbst als auch von anderen als »Haus Österreich« (domus Austriae) bezeichnet. Dieser dynastische Begriff setzte sich bald auch in verschiedenen europäischen Sprachen durch (franz. Maison d’Autriche, ital. Casa d’Austria, span. Casa de Austria, engl. House of Austria).
Die Bezeichnung »Erzhaus« für die Dynastie der Habsburger bürgerte sich erst nach der reichsrechtlichen Bestätigung des – im Auftrag von Herzog Rudolf IV. 1358/59 gefälschten – Privilegium maius durch Friedrich III. 1442 (als König) und 1453 (als vom Papst gekrönter Kaiser) ein.