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Monarchia Austriaca (Österreichische Monarchie) und Kaisertum Österreich
ОглавлениеDie spanischen Königreiche, Länder und Herrschaften waren schon seit längerem als Monarchia Hispanica bezeichnet worden, als parallel dazu um 1700 die Bezeichnung Monarchia Austriaca (»Österreichische Monarchie«) aufkam. Zum Beispiel finden sich in dem Testament, das der künftige Kaiser Karl VI. als König Karl III. von Spanien am 26. September 1711 in Barcelona aufstellte, bevor er zur Kaiserkrönung nach Frankfurt am Main aufbrach, beide Bezeichnungen nebeneinander. Es war also »der Wiener Hof und somit die Politik, die den Begriff um 1700 aus dem Spanischen herüberholte« (Grete Klingenstein ).
Der erste bekannte Beleg für den Begriff »Österreichische Monarchie« oder eigentlich »Monarchie des Hauses Österreich« ist der Titel eines 1673 in Prag erschienenen Buches, Johann Jakob von Weingartens Fürstenspiegel oder Monarchia deß Hochlöblichen Ertzhauses Oesterreich. In den siebziger Jahren des 18. Jahrhunderts, also etwa dreißig Jahre nach dem Beginn der maria-theresianischen Staatsreform, kam der Wandel des Begriffs »Österreichische Monarchie« von einer dynastischen Herrschaftsbezeichnung zu einer Territorial- bzw. Staatsbezeichnung zu einem Abschluss. Der Wiener Arzt Heinrich Johann von Crantz dürfte der erste gewesen sein, der den Begriff in seinem 1777 publizierten Werk Gesundbrunnen der österreichischen Monarchie, einem Verzeichnis von 656 Badeorten mit Erläuterungen, in einem gedruckten Buch im territorialen Sinn verwendete.
Napoleons Krönung zum erblichen Kaiser der Franzosen zeichnete sich bereits ab, als am 11. August 1804 durch ein kaiserliches Patent verkündet wurde, dass Kaiser Franz II. den Titel eines erblichen Kaisers von Österreich (Franz I.) angenommen habe. Zwei Jahre später, am 6. August 1806, liquidierte Kaiser Franz die römische Kaiserwürde, indem er die Niederlegung der »deutschen« Kaiserkrone proklamierte. Im staatsrechtlichen Sinn war erst in den Verfassungsentwürfen von 1848 und 1849 von einem »Kaisertum Österreich« und einem »österreichischen Kaiserstaat« die Rede (»Verfassungs-Urkunde des österreichischen Kaiserstaates« vom 25. April 1848, »Reichsverfassung für das Kaiserthum Oesterreich« vom 4. März 1849). Immerhin bezeichnete bereits Clemens Lothar Fürst Metternich, der maßgebliche österreichische Staatsmann des Vormärz, das komplexe Staatswesen auch kurz als »Kaiserstaat«, »(österreichische) Monarchie« und »österreichischen Staat«.