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Die österreichischen Ländergruppen im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit

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Es gab zwei längere Perioden der Teilung der Herrschaft über die »altösterreichischen« Länder, die erste im Spätmittelalter und die zweite in der Frühen Neuzeit. Basierend auf mehreren dynastischen Verträgen (beginnend mit dem Vertrag von Neuberg an der Mürz 1379) entstanden drei Ländergruppen, die schließlich 1490/1493 in der Hand Maximilians I. wieder vereinigt wurden. 1564 bis 1619 bzw. 1665 kam es nach dem Tod Kaiser Ferdinands I. erneut zu einer Drei- bzw. Zweiteilung der österreichischen Länder.

Die Bezeichnungen der Ländergruppen schwankten. Als »niedere Lande«, später »niederösterreichische Lande« (»Niederösterreich«), wurden Österreich unter und ob der Enns und von 1490 bis 1564 überdies auch die Steiermark, Kärnten, Krain, Görz und die habsburgischen Besitzungen an der Adria bezeichnet. Die Hauptstadt dieser Ländergruppe war Wien. »Innere Lande«, später »innerösterreichische Lande« (»Innerösterreich«), war die Sammelbezeichnung für die Steiermark, Kärnten, Krain, Görz etc. mit der Hauptstadt Graz. Als »obere Lande« oder »oberösterreichische Lande« (»Oberösterreich«) wurden Tirol und die westlich des Arlbergs gelegenen Vorlande bezeichnet (Hauptstadt: Innsbruck). »Vordere Lande«, »Vorlande« oder »vorderösterreichische Länder« (»Vorderösterreich«) schließlich war im weiteren Sinn die Bezeichnung für die habsburgischen Länder und Herrschaften westlich des Arlbergs. Der Verwaltungsmittelpunkt der Vorlande war Ensisheim im Sundgau. Als 1648 infolge des Westfälischen Friedens der Sundgau an Frankreich verlorenging, wurde der Regierungssitz nach Freiburg im Breisgau verlegt. Die habsburgische Herrschaft in den vorderösterreichischen Gebieten im engeren Sinn (Breisgau, Oberelsass) und Schwäbisch-Österreich endete während der Napoleonischen Kriege (Friede von Pressburg 1805).

Spätestens seit den Staats- und Verwaltungsreformen in der Habsburgermonarchie um die Mitte des 18. Jahrhunderts wurde es üblich, die österreichischen und die böhmischen Erblande, die ja (letztere nur mit Einschränkungen) bis zu dessen Auflösung 1806 zum Heiligen Römischen Reich (deutscher Nation) und von 1815 bis 1866 zum Deutschen Bund gehörten, als »deutsche Erblande« zu bezeichnen. Zu den »ungarischen Erblanden« (Erblande der Habsburger waren sie seit 1687) gehörten das Königreich Ungarn im engeren Sinn, die ihm inkorporierten Königreiche Kroatien und Slawonien sowie das Großfürstentum Siebenbürgen.

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