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Das Land Österreich und das Land ob der Enns (Oberösterreich)

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Während der Herrschaft der Babenberger (976–1246) wurde Österreich nicht nur zu einem Herzogtum, sondern auch zu einem Land, das heißt, mit den klassischen Worten des österreichischen Historikers Otto Brunner in seinem Buch »Land und Herrschaft« (1939), »eine Rechts- und Friedensgemeinschaft […], die durch ein bestimmtes Landrecht geeint ist« und deren Träger »das Landvolk« ist, »die Landleute, die den politischen Verband des Landes bilden«. Ausgehend von den adeligen Landleuten entwickelten auch andere Bewohner des Landes ein Landesbewusstsein als Österreicher. Spätestens seit 1230 repräsentierte das Landeswappen des rot-weiß-roten Bindenschildes die rechtliche und politische Einheit des Landes Österreich.

Die im Laufe des 12. und des frühen 13. Jahrhunderts von den Babenbergern erworbenen Gebiete westlich der Enns im heutigen Oberösterreich unterstanden vielleicht schon unter den letzten Babenbergern einem eigenen Landrichter (iudex provincialis), der dann in der Zeit der Herrschaft des böhmischen Königs Přemysl Otakar II., der in den Jahren um 1270, am Höhepunkt seiner Macht, auch Landesherr der Herzogtümer Österreich, Steiermark und Kärnten, der Markgrafschaft Krain und der Windischen Mark war, bezeugt ist. Als Landesname für das Gebiet westlich der Enns und nördlich der Donau (im heutigen Mühlviertel) setzte sich »Land ob der Enns« durch. Endgültig besiegelt wurde die Teilung des (Erz-)Herzogtums Österreich in zwei Länder aber wohl erst durch die Herrschaftsteilung des Jahres 1458, bei der Kaiser Friedrich III. Österreich unter der Enns mit der Residenzstadt Wien und sein Bruder Albrecht VI. das Land ob der Enns mit der Residenzstadt Linz erhielt.

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