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Der Österreichische (Reichs-)Kreis

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Das Heilige Römische Reich, dessen oberste Lehensherren (Kaiser bzw. Könige) von 1438 bis 1740 ohne Unterbrechung Habsburger und von 1745 bzw. 1765 bis 1806 Mitglieder des Hauses Habsburg-Lothringen waren, wurde auf den Reichstagen von 1500 und 1512 in Kreise gegliedert. Seit 1512 gab es auch einen Österreichischen Kreis, zu dem neben den österreichischen Ländern auch sogenannte »Kreismitstände« gehörten, insbesondere die Fürstbischöfe von Trient und Brixen, aber auch die Bischöfe von Gurk, Seckau und Lavant, die Landstände der Steiermark und Kärntens waren, sowie die Deutschordensballeien »Österreich« und »An der Etsch und im Gebirge«, die in Österreich bzw. in Tirol landsässig waren, später auch einige der im 17. Jahrhundert installierten »neuen« Reichsfürsten, insbesondere die Eggenberg und die Dietrichstein. Die böhmischen Länder (Böhmen, Mähren, Schlesien und die beiden Lausitzen) waren mit dem Heiligen Römischen Reich nur durch den böhmischen König in seiner Funktion als ranghöchster weltlicher Kurfürst verbunden und verblieben daher außerhalb der Kreiseinteilung. Das Erzstift Salzburg gehörte zum Bayerischen Reichskreis, und als die Landeshoheit über die Reichsgrafschaft Hohenems um 1765 an Österreich fiel, verblieb die Grafschaft weiterhin beim Schwäbischen Kreis.

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