Читать книгу Abstandsvorschriften der niedersächsischen Bauordnung - Wolff-Dietrich Barth - Страница 21
III.Unberührtheitsklausel (§ 66 Abs. 1 Satz 3)
Оглавление47Nach § 66 Abs. 1 Satz 3 bleibt § 83 Abs. 1 Satz 3 unberührt. Diese Vorschrift, nach der von Technischen Baubestimmungen unter bestimmten Voraussetzungen abgewichen werden darf, gehtt der Regelung des § 66 vor. Nach § 83 Abs. 1 Satz 3 bleibt wiederum § 66 unberührt, so dass Abweichungen nach § 66 dann möglich sind, wenn die Voraussetzungen für eine Abweichung von den Technischen Baubestimmungen nach § 83 Abs. 1 Satz 3 nicht vorliegen.