Читать книгу Lexikon für das Lohnbüro 2022 (E-Book EPUB) - Wolfgang Schönfeld - Страница 234

Оглавление

3.Privat versicherte Arbeitnehmer

LS- SV-

Personen, die bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, sind nach § 23 Abs. 1 SGB XI verpflichtet, sich bei diesem Unternehmen, nach § 23 Abs. 2 SGB XI wahlweise auch bei einem anderen privaten Versicherungsunternehmen, gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit abzusichern. Sie erhalten nach § 61 Abs. 2 SGB XI einen Arbeitgeberzuschuss, wenn sie für sich und ihre Angehörigen Vertragsleistungen beanspruchen können, die nach Art und Umfang den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung entsprechen; das Versicherungsunternehmen hat dem Arbeitnehmer eine diesbezügliche Bescheinigung auszuhändigen. Der Zuschuss ist in der Höhe begrenzt auf den Betrag, der als Arbeitgeberanteil bei Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung zu zahlen wäre; höchstens erhält der Arbeitnehmer die Hälfte des Betrags, den er für seine soziale Pflegeversicherung tatsächlich aufwendet. Dieser Zuschuss ist steuer- und beitragsfrei.

Beispiel A

Der Beitrag zur privaten Pflegeversicherung beträgt im Mai 2022 monatlich 150 €. Im Fall der Versicherungspflicht würde der Arbeitgeberanteil 1,525 % von 4837,50 € = 73,77 € betragen. Zahlt der Arbeitgeber als Beitragszuschuss die Hälfte des tatsächlichen Beitrags, also 75 €, sind (75 € – 73,77 € =) 1,23 € steuer- und beitragspflichtig.

Die 50-Euro-Freigrenze für Sachbezüge ist nicht anwendbar, da es sich um eine Geldzahlung des Arbeitgebers handelt.

Beispiel B

Der Beitrag zur privaten Pflegeversicherung beträgt im Mai 2022 monatlich 60 €. Als Zuschuss kann der Arbeitgeber höchstens die Hälfte des tatsächlich gezahlten Beitrags steuer- und beitragsfrei zahlen. Dies sind monatlich 30 €. Zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Betrag als Beitragszuschuss, den er bei einer Versicherungspflicht des Arbeitnehmers als Arbeitgeberanteil zahlen müsste, sind (73,77 € – 30 € =) 43,77 € steuer- und beitragspflichtig.

Die 50-Euro-Freigrenze für Sachbezüge ist nicht anwendbar, da es sich um eine Geldzahlung des Arbeitgebers handelt.

Ist der Arbeitnehmer in Sachsen tätig, beträgt der Beitragszuschuss 1,025 % von 4837,50 € = 49,58 €, höchstens jedoch die Hälfte des Pflegeversicherungsbeitrages.

Der Zuschuss für eine private Pflegeversicherung wird nur dann gezahlt, wenn das Versicherungsunternehmen

 die Pflegeversicherung nach Art der Lebensversicherung betreibt,

 sich verpflichtet, den überwiegenden Teil der Überschüsse, die sich aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft ergeben, zugunsten der Versicherten zu verwenden,

 die Pflegeversicherung nur zusammen mit der Krankenversicherung, nicht zusammen mit anderen Versicherungssparten betreibt.

Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber seine Zuschussberechtigung durch Vorlage einer Versicherungsbescheinigung nachzuweisen. Diese darf nur dann ausgestellt werden, wenn die zuständige Aufsichtsbehörde dem Versicherungsunternehmen bestätigt hat, dass es die Versicherung, die Grundlage des Versicherungsvertrages ist, nach den vorgenannten Voraussetzungen betreibt (§ 61 Abs. 6 SGB XI).

Zahlt der Arbeitgeber die steuerfreien Zuschüsse unmittelbar an den Arbeitnehmer aus, hat der Arbeitnehmer die zweckentsprechende Verwendung durch eine Bescheinigung des Versicherungsunternehmens über die tatsächlichen Pflege-Pflichtversicherungsbeiträge nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres nachzuweisen; der Arbeitgeber hat auch diese Bescheinigung als Unterlage zum Lohnkonto aufzubewahren (R 3.62 Abs. 2 Nr. 3 Satz 12 LStR). Kann der Nachweis nicht erbracht werden, sind die Leistungen des Arbeitgebers steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn. Ab 2024 (Pilotphase ab 2023) sollen die heutigen Papierbescheinigungen durch einen Datenaustausch zwischen Versicherungsunternehmen, Finanzverwaltung und Arbeitgeber ersetzt werden.

Übersteigt das Arbeitsentgelt nur aufgrund von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt die Beitragsbemessungsgrenze und hat der Arbeitnehmer deshalb für jeden Monat die Höchstbeiträge an die Kranken- und Pflegekasse zu zahlen, sind die Arbeitgeberzuschüsse aus Vereinfachungsgründen bis zum Höchstbetrag steuerfrei. Das bedeutet, dass in Fällen der Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze aufgrund von Sonderzuwendungen und der Zahlung des Höchstbeitrages für jeden Monat der Beitragszuschuss des Arbeitgebers bis zum Höchstbetrag lohnsteuerfrei bleibt. Damit ist die Steuerfreiheit des Höchstzuschusses auch gewährleistet, wenn der laufende Arbeitslohn die Beitragsbemessungsgrenze nicht erreicht.

Lexikon für das Lohnbüro 2022 (E-Book EPUB)

Подняться наверх