Читать книгу Lexikon für das Lohnbüro 2022 (E-Book EPUB) - Wolfgang Schönfeld - Страница 387

d)Besondere Übergangsregelung zur Zeitwertkontengarantie

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Lag bei Zeitwertkontenmodellen, die vor dem 1.1.2009 eingerichtet wurden und im Übrigen steuerlich anzuerkennen wären, keine Zeitwertkontengarantie nach den vorstehenden Buchstaben a bis c vor, führen aus Vertrauensschutzgründen erst die Zuführungen zum Zeitwertkonto seit 1.1.2010 zum Zufluss von steuerpflichtigen Arbeitslohn; diese steuerpflichtigen Zuführungen sind im Zeitwertkonto gesondert auszuzeichnen. Der Wertbestand am 31.12.2008 (Zuführungen abzüglich eingetretener Verluste) und die Zuführungen zum Zeitwertkonto im Jahre 2009 werden erst bei Auszahlung als Arbeitslohn versteuert. Es erfolgt also keine „Zwangsversteuerung“.

Es bestand allerdings die Möglichkeit, eine Zeitwertkontengarantie für den am 31.12.2008 vorhandenen Wertbestand des Zeitwertkontos (= Zuführungen abzüglich eingetretener Verluste) sowie die Zuführungen des Jahres 2009 spätestens bis zum 31.12.2009 herzustellen. In diesem Fall werden die Vereinbarungen weiterhin steuerlich als Zeitwertkonten anerkannt und auch die Zuführungen seit 1.1.2010 erst bei Auszahlung als Arbeitslohn besteuert.

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