Читать книгу Lexikon für das Lohnbüro 2022 (E-Book EPUB) - Wolfgang Schönfeld - Страница 950

5.Krankenkassenbeiträge für Leistungen in der Auszahlungsphase

Оглавление

Leistungen aus einer Direktversicherung sind bei gesetzlich Krankenversicherten als Versorgungsbezüge (§ 229 SGB V) kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Wird die Leistung aus einer Direktversicherung als einmalige Kapitalleistung erbracht, gilt 1/120 der Kapitalleistung als monatlicher Zahlbetrag, das heißt, die Einmalzahlung wird auf zehn Jahre verteilt (vgl. die Erläuterungen in Teil B Nr. 12 ). Leistungen, die aus einer „riestergeförderten“ betrieblichen Altersversorgung (Leistungen aus Altersvorsorgevermögen im Sinne des § 92 EStG) resultieren, werden von den beitragspflichtigen Versorgungsbezügen nach § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V ausgenommen.

Nach dem Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes vom 2.12.2010 (RS 2010/581) gibt es darüber hinaus noch einen Ausnahmefall. Voraussetzung für den Ausnahmefall ist, dass

 es sich um laufende oder einmalige Leistungen aus einem Lebensversicherungsvertrag handelt, der ursprünglich als Direktversicherung vom Arbeitgeber als Versicherungsnehmer für den Arbeitnehmer als Bezugsberechtigten abgeschlossen worden war und

 der Vertrag nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitnehmer als Versicherungsnehmer übernommen und von ihm bis zum Eintritt des Versorgungsfalls fortgeführt worden war.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist der Teil der Versorgungsleistung, der auf Beiträgen beruht, die der Arbeitnehmer als Versicherungsnehmer für die Zeit nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses auf den Lebensversicherungsvertrag eingezahlt hat, kein beitragspflichtiger Versorgungsbezug im Sinne des § 229 SGB V. Zu Unrecht entrichtete Beiträge werden im Rahmen des § 256 Abs. 2 Satz 4 SGB V durch die Krankenkassen erstattet.

Lexikon für das Lohnbüro 2022 (E-Book EPUB)

Подняться наверх