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2. Methodische Zwischenüberlegungen zur Verwendung des Theismusbegriffs

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Die bisherigen Ausführungen sind zur Gänze philosophischer Art gewesen und erfolgten in der Instanz autonomer Philosophie. Eine philosophiebereite Theologie, wie ich sie verstehe9, ist einerseits an einer Philosophie interessiert, deren Selbstständigkeit von der Theologie nicht angetastet wird; methodische Einhegungsversuche, wie sie uns z.B. in Rahners Transzendentaltheologie oder aber in Pannenbergs theologischer Universalhermeneutik begegnen, verfolge ich ausdrücklich nicht. Desgleichen aber bin ich als Dogmatiker an neuzeitlichen Philosophietraditionen interessiert, die ihrerseits die Selbständigkeit der Theologie in einer Weise unangetastet lassen, wie es der Eigenart des theologischen Wahrheitsbegriffs entspricht. Eben weil dessen Eigenart darin besteht, dass die Wahrheit des christlichen Glaubens unableitbar geschichtlich gegeben und an die Form des geschichtlichen Gegebenseins bleibend gebunden ist, ist die Theologie an Philosophiekonzeptionen interessiert, die abweichend von Hegel das Verhältnis von Vernunft und Offenbarung nicht im Medium einer Aufhebungsdialektik konzipieren. Für den uns interessierenden Zusammenhang ist vor allem von zentraler Bedeutung, dass mit Schellings Aufweis, die Idee Gottes als vollkommene Freiheit zu bestimmen, die Vernunft über die Wirklichkeit Gottes –hier bewegt sich Schelling ganz auf der Linie Kants -ausdrücklich nicht verfügt. Auch verbietet es der transzendentale Charakter der Idee Gottes aus ihr auf ein geschichtliches Offenbarungshandeln Gottes zu |51|schließen. Wohl aber erlaubt ein solches Denken, Offenbarung und freie Mitteilung als primäre Prädikate des Gottesbegriffs anzusetzen.

Diese wenigen Andeutungen zum epistemologischen Status der bisherigen philosophischen Ausführungen dürften deutlich gemacht haben, dass sie Kants transzendentalphilosophischer Begründung einer Differenz von Begriff, Sein, Denken und Erkennen von der Sache her folgen. Parallelen ergeben sich desgleichen im Bemühen, das Wissen transzendentalkritisch zu begrenzen, um Platz für den Glauben und die Freiheit zu schaffen. Die Linie von Kant auf den späten Schelling zulaufen zu lassen, ist nun aber für eine Theologie, die eine christliche sein will, geboten, sofern und weil sie vom Begriff der Offenbarung nicht lassen kann. Indem nämlich Schelling „alles Gewicht auf den freien Ursprung der Offenbarung legt und sie als die ‚Manifestation des allerfreiesten, ja persönlichsten Willens der Gottheit‘ begreift“, bietet er ja tatsächlich eine Alternative zu Hegels absolutem System.10 Die von Schelling her eröffnete Einsicht in die Differenz von Offenbarungs- und Vernunftwahrheit erzwingt jedoch eine Neubesinnung auf die Frage, auf welchem Wege sich unsere Aussagen über die Existenz und das Wesen Gottes gewinnen lassen und wie sie zu begründen sind. Die von Schelling auf den Weg gebrachte Verhältnisbestimmung von Vernunft und Offenbarung erzwingt eine Korrektur der traditionellen Begründung von Aussagen über das Wesen Gottes. Die These, der ich mich im Folgenden zuwenden werde, lässt sich im Anschluss an Kants Theismusbegriff wie folgt zusammenfassen: Kant zufolge stellt sich der philosophische Theismus Gott als ein Wesen vor, „das durch Verstand und Freiheit der Urheber aller Dinge“ sei11. Zwar folgt auch der theologische Theismusbegriff dieser Definition, hält aber daran fest, dass die Selbstoffenbarung Gottes in der Geschichte Jesu das sachliche Ausgangsdatum des christlichen Bekenntnisses zu dem Gott ist, der als von Welt und Mensch verschiedene Wirklichkeit der „Schöpfer des Himmels und der Erde“ ist. Zwar teilt der christliche Glaube mit dem Theisten, den Kant vor Augen hat, die Überzeugung, dass Gott ein „lebendiger Gott“ ist12. Aber das Wissen darum ist theologischerseits ein positiver, das heißt ein der Vernunft gegebener Inhalt. Dass Gott ursprünglich, dass er bleibend frei ist, ist eine Erkenntnis, die sich – wovon der alttestamentliche Gottesname in Ex 3, 14 beredt Zeugnis gibt – der unverfügbar freien Selbstgegenwart Gottes verdankt. Erst durch das unableitbar freie Offenbarungshandeln Gottes wird sein Wesen für uns zugänglich. Aussagen über die infrage stehende Personalität Gottes sind, mit anderen Worten, Gegenstand einer offenbarungstheologischen Begründung.

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