Читать книгу Schuldrecht Allgemeiner Teil I - Achim Bönninghaus - Страница 104
3. Teil Erfüllung nach § 362
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C. Bewirken der geschuldeten Leistung
E. Sonderfall: Erfüllung eines Gesamtschuldners (§ 422 Abs. 1 S. 1)
F. Sonderfall: Leistung an Erfüllungs statt (§ 364 Abs. 1)
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Erfüllung nach § 362
I.Person des Empfängers
1.Aktueller Gläubiger
EmpfangszuständigkeitRn. 139 ff.
2.Hilfsperson oder Zahlstelle des Gläubigers
3.Berechtigter Dritter
II.Bewirken der geschuldeten Leistung
1.Art und Weise des geschuldeten Erfolges
2.Eintritt des Erfolgs am Erfolgsort
3.Eintritt des Erfolgs zum Zeitpunkt der Erfüllbarkeit
4.Zuordnung zum Anspruch
mehrmals geschuldete LeistungRn. 171
Nachholung einer TilgungsbestimmungRn. 172
Leistung unter VorbehaltRn. 175 ff.
III.Person des Leistenden
1.Schuldner
2.Dritter
a)Keine höchstpersönliche Verpflichtung des Schuldners
b)Fremdtilgungswille
c)Keine Ablehnung gemäß § 267 Abs. 2