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b) Bestimmung des Erfolgsortes

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Der Leistungsort kann, muss aber nicht mit dem Ort zusammenfallen, an dem der Leistungserfolg eintreten soll. Ob Leistungs- und Erfolgsort auseinanderfallen, hängt wieder in erster Linie von den Parteivereinbarungen und den sonstigen Umständen ab. Dabei können drei Grundtypen der Schuld bestimmt werden:

Schuldrecht Allgemeiner Teil I

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