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1. Teil Die Schuldrechtsklausur › B. Das Lösungsprogramm

B. Das Lösungsprogramm

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Die Prüfung des vertraglichen Erfüllungsanspruchs erfolgt nach dem folgenden Schema:

Prüfschema zum vertraglichen Erfüllungsanspruch

(Z.B. Anspruch des A gegen B auf Kaufpreiszahlung aus § 433 Abs. 2 BGB) Ausgangspunkt: Wer will etwas? (A) von wem? (B) was? (Kaufpreiszahlung) woraus? (aus § 433 Abs. 2)

A. Anspruch entstanden

I.Anspruchsvoraussetzungen (Beweislast Anspruchsteller)

1.Einigung mit dem Inhalt des (z.B. § 433)

a)Über die Essentialia (stets erforderlich, sonst logischer Totaldissens)[1]

b)Ggf. über weitere Punkte (Accidentalia, vgl. § 154)

2.Eventuell noch weitere Anspruchsvoraussetzungen

(z.B. Eintritt einer vereinbarten – s.o. 1b – aufschiebenden Bedingung oder weiterer gesetzlicher Voraussetzungen, z.B. Abnahme beim Werklohnanspruch)

II.Rechtshindernde Einwendungen (Nichtigkeitsgründe)?

(Beweislast Anspruchsgegner) z.B. §§ 134, 138 etc.

III.Rechtsfolgen

1.Wortlaut der Einigung

2.Erläuternde Auslegung (§§ 133, 157)

3.Ergänzende Auslegung (§§ 133, 157)[2]

4.Dispositive Vorschriften (z.B. §§ 269, 271 etc.)

5.§ 242

B. Anspruch erloschen?

Rechtsvernichtende Einwendungen (Beweislast Anspruchsgegner)

(z.B. §§ 142 I, 346, 362, 387 ff. etc.)

C. Anspruch durchsetzbar?

I.Fälligkeit

II.Einredefreiheit

III.Kein „dolo agit – Einwand“ nach § 242

Entsprechend unserer Zielsetzung, nämlich Ihnen ein Lösungsprogramm für eine erfolgreiche Bearbeitung Ihrer Schuldrechtsklausur an die Hand zu geben, erfolgt die Behandlung der Klausurprobleme im 3. Teil dieses Skripts nach diesem Grundschema. Zuvor werden wir uns aber, zur Vermeidung von Wiederholungen, im nächsten Teil erst einmal mit einigen immer wieder auftauchenden Grundbegriffen des Schuldrechts befassen. Deren Kenntnis wird Ihnen die Einordnung dieser Probleme in das Grundschema erleichtern.

Schuldrecht Allgemeiner Teil I

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