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„Lückenhafte Lieferung“

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Kai Kaiser (K) ist frisch als Anwalt zugelassen und baut gerade seine eigene Kanzlei in Berlin auf. Büroräume hat er schon gemietet, nun muss er sich um die Infrastruktur kümmern. Da er an dogmatischer Vertiefung interessiert und finanziell gut ausgestattet ist, will er sich die aktuelle Auflage des aus acht Teilbänden bestehenden „Kölner Kommentar zum BGB“ zulegen, der im Internetportal der „Look4Book“ AG (L) zu einem günstigen Gesamtpreis von 1200 € angeboten wird. Jeder einzelne Teilband ist dort in der aktuellen Auflage für jeweils 200 € erhältlich. L hat ihren Sitz in München und unterhält in verschiedenen Großstädten auch Buchläden, unter anderem in Berlin-Charlottenburg. Da dem K der Transport der acht Bände vom Laden in Charlottenburg in seine Kanzlei in Berlin-Friedrichshain zu unbequem ist, verzichtet er auf einen Besuch des Buchladens und bestellt das Gesamtwerk für 1200 € über das Shop-Portal der L im Internet.

Da der Bestellwert 50 € überschreitet, übernimmt L vereinbarungsgemäß die Kosten des Versands. Seitens L wird die Bestellung per E-Mail an K umgehend bestätigt.

Im Lager der L in München wählt ein Mitarbeiter der L die acht Teilbände des Kommentarwerks aus dem Lagerbestand aus, die bereits einzeln versandfertig verpackt sind. Alle acht Päckchen übergibt er ordnungsgemäß adressiert einem Mitarbeiter des von L beauftragten Transportunternehmens, der „Bayern Kurier GmbH“ (B).

Am übernächsten Tag werden aber nur sieben Bände bei K angeliefert. Ausgerechnet der Band zum „Besonderen Schuldrecht“ fehlt, auf den K sich besonders gefreut hatte. Der Verbleib dieses Päckchens lässt sich nicht mehr aufklären.

L verlangt den vollen Kaufpreis. K meint, er müsse den Kaufpreis allenfalls bei Lieferung auch des letzten Bandes bezahlen. Wenn er den Kaufpreis zahlen müsse, wolle er dafür zumindest im Gegenzug etwaige Ersatzansprüche der L gegen B bekommen.

Kann L von K uneingeschränkt den vollen Kaufpreis verlangen?

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Schuldrecht Besonderer Teil I

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