Читать книгу Schuldrecht Besonderer Teil I - Achim Bönninghaus - Страница 148
bb) Frachtgutschaden bis zur Ablieferung
ОглавлениеFerner müsste im Stadium der Entgegennahme bis Ablieferung ein Schaden am Frachtgut entstanden sein. Der im vorliegenden Fall eingetretene Verlust eines Teils des Frachtguts ist in § 425 HGB ausdrücklich als mögliche Schadensform genannt. Ein schädigendes Ereignis i.S.d. § 425 Abs. 1 HGB liegt somit vor. Etwas anderes folgt auch nicht aus § 438 Abs. 1 HGB. Zwar lässt sich eine bei Ablieferung erfolgte Schadensanzeige gegenüber B dem Sachverhalt nicht entnehmen. Jedoch stellt § 438 Abs. 1 S. 1 HGB nur eine Vermutung einer vertragsgemäßen Ablieferung auf, welche nach dem unstreitigen Sachverhalt widerlegt ist.