Читать книгу Schuldrecht Besonderer Teil I - Achim Bönninghaus - Страница 152
b) Zwischenergebnis
ОглавлениеMangels Schadens steht der L kein eigener Schadensersatzanspruch gegen die B zu, den sie als Surrogat i.S.d. § 285 an K abzutreten verpflichtet wäre. K kann vielmehr aus eigenem Recht Schadensersatz von B verlangen. Sonstige abtretbare Schadensersatzansprüche oder andere Surrogate sind im vorliegenden Fall nicht ersichtlich.