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b) Zwischenergebnis

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Mangels Schadens steht der L kein eigener Schadensersatzanspruch gegen die B zu, den sie als Surrogat i.S.d. § 285 an K abzutreten verpflichtet wäre. K kann vielmehr aus eigenem Recht Schadensersatz von B verlangen. Sonstige abtretbare Schadensersatzansprüche oder andere Surrogate sind im vorliegenden Fall nicht ersichtlich.

Schuldrecht Besonderer Teil I

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