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aa) Frachtvertrag gemäß § 407 HGB

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Der Anspruch aus § 425 Abs. 1 HGB setzt zunächst einen wirksamen Frachtvertrag i.S.d. § 407 HGB zwischen L und B voraus. B ist als GmbH nach § 13 Abs. 1 GmbHG rechtsfähig und kann daher als Trägerin eigener Rechte und Pflichten Vertragspartnerin sein.

Indem die im Transportgewerbe tätige B mit der Versendung der acht Teilbände des von K gekauften „Kölner Kommentar zum BGB“ beauftragt wurde, ist sowohl der persönliche als auch der sachliche Anwendungsbereich gemäß § 407 Abs. 3 Nr. 1 und 2, S. 1 i.V.m. § 6 Abs. 1 HGB, § 13 Abs. 3 GmbHG eröffnet.

Schuldrecht Besonderer Teil I

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