Читать книгу Schuldrecht Besonderer Teil I - Achim Bönninghaus - Страница 146
a) Schadensersatzanspruch der L gegen B
ОглавлениеEin solcher Anspruch setzt zunächst voraus, dass der L ein Schadensersatzanspruch wegen des Verlustes des ausstehenden Teilbandes gegen B zusteht. Dieser könnte sich hier aus § 425 Abs. 1 HGB ergeben.