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2 Die Stellung des Bundesrats im Schweizer Regierungssystem 2.1 Einleitung

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Das Schweizer Regierungssystem unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von den klassischen parlamentarischen und präsidentiellen Systemen und ihren Exekutiven.9 Die Regierung, der Bundesrat, setzt sich aus sieben gleichberechtigten Mitgliedern zusammen, die sowohl die Funktion des Staatsoberhaupts wie auch des Regierungschefs gemeinsam ausüben. Die Schweizer Regierung wird zwar vom Parlament gewählt, aber es existiert – anders als in den klassischen parlamentarischen Demokratien – kein Misstrauensvotum, das der Legislative erlauben würde, die Regierung zu stürzen.10 Dies ermöglicht es dem Bundesrat, eine relativ eigenständige und von parlamentarischen Mehrheiten weitgehend unabhängige Politik zu betreiben. Im Weiteren zeichnet er sich durch die Besonderheit des Kollegialsystems aus. Neben diesen formellen Aspekten weist die Schweizer Regierung jedoch weitere, bundesrechtlich nicht vorgeschriebene Eigenarten auf, die der Schweiz den Ruf eines «Sonderfalls» eingebracht haben. So blieb die parteipolitische Zusammensetzung der Regierung mit der sogenannten Zauberformel zwischen 1959 und 2003 trotz Wählerstimmenverschiebungen über einen Zeitraum von mehr als 40 Jahren unverändert. Die freisinnige Parteienfamilie ist gar seit über 170 Jahren ununterbrochen in der Landesregierung vertreten – ein einmaliger Rekord.

Wie sich das politische System der Schweiz und ihre Regierung in die klassische Typologie von parlamentarischen und präsidentiellen Systemen einordnen lässt, wie sich das Verhältnis zwischen Exekutive und Legislative im Verlauf der Zeit gewandelt hat und welche Stellung die Schweizer Regierung im internationalen Vergleich einnimmt, behandelt das vorliegende Kapitel. Es schliesst mit einer Einordnung des «Koalitionstyps» des Bundesrats sowie einer Anwendung der gängigen Koalitionstheorien auf die Schweiz im internationalen Vergleich.

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