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3 Die politische Zusammensetzung des Bundesrats 3.1 Einleitung
ОглавлениеNeben verfassungsrechtlichen Aspekten, wie der festgelegten Anzahl der Regierungsmitglieder, dem Kollegialitäts- und Departementalprinzip sowie der Stellung der Regierung gegenüber dem Parlament, weist die Schweizer Exekutive weitere, bundesrechtlich nicht vorgeschriebene Eigenarten auf, die der Schweiz den Ruf eines Sonderfalls eingebracht haben.29
So blieb die parteipolitische Zusammensetzung der Regierung zwischen 1959 und 2003 trotz Wählerstimmenverschiebungen unverändert. Die Freisinnig-Demokratische Partei ist wie erwähnt sogar seit über 170 Jahren ununterbrochen in der Schweizer Bundesregierung. Nach einem kurzen historischen Überblick über den Wandel der parteipolitischen Zusammensetzung des Bundesrats und über die verschiedenen Formen der Regierungskoalitionen seit Gründung des Bundesstaats werden in diesem Kapitel die Verschiebungen der Wählerstimmen- und Mandatsanteile der Regierungsparteien behandelt. Es folgt eine Diskussion der möglichen Varianten einer zukünftigen parteipolitischen Zusammensetzung der Regierung. Abschliessend wird mit Bezug auf die gängigen Koalitionstheorien der schweizerische Koalitionstyp in den internationalen Kontext der empirisch auftretenden Koalitionsformate eingeordnet, wobei auch die Probleme und Grenzen der Anwendung gängiger Koalitionstheorien auf die Schweiz erörtert werden.30