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Оглавлениеdd)Sonderregelungen
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Für einzelne Ressort- bzw. Arbeitsbereiche haben die Tarifvertragsparteien im Teil II – Spartenregelungen – in den Abschnitten VIII für den Bereich des Bundes – Sonderregelungen (Bund) – sowie VKA – Sonderregelungen VKA – vereinbart.
Die Funktion besteht allgemein darin, einzelne tarifvertragliche Normen des Teils I – alternativ
Ihre jeweilige Zielsetzung bestimmen sie inhaltlich selbst. Ihr sachlicher Geltungsbereich ergibt sich aus der Überschrift, der persönliche Geltungsbereich bestimmt sich aus der Nr. 1 der Sonderregelung. Die verschiedenen Sonderregelungen grenzen sich allgemein so gegeneinander ab, dass der angesprochene Personenkreis im Regelfall nur unter eine Sonderregelung fällt. Dennoch sind einzelne Fälle erkennbar, in denen auch mehrere Sonderregelungen nebeneinander bei Erfüllung der genannten Voraussetzungen Anwendung finden können. Beispiel für Sonderregelungen sind
Beispiel 1
Abschnitt VIII – Sonderregelungen (Bund)
§ 45 Sonderregelungen für Beschäftigte, die zu Auslandsdienststellen des Bundes entsandt sind
§ 46 Sonderregelungen für Beschäftigte im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung
§ 47 Sonderregelungen für die Beschäftigten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur etc.
Beispiel 2
Abschnitt VIII – Sonderregelungen (VKA)
§ 45 Sonderregelungen für Beschäftigte im Betriebs- und Verkehrsdienst von nichtbundeseigenen Eisenbahnen und deren Nebenbetrieben
§ 46 Sonderregelungen für Beschäftigte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst etc.