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Die Tarifvertragsparteien des TV-L sind die Bundesländer, die bei Abschluss des Tarifvertrags Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder waren, auf Arbeitgeberseite sowie die ver.di und die dbb tarifunion auf Arbeitnehmerseite. Zwischen ihnen wurde am 12.10.2006 der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder geschlossen. Mit Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Landes Berlin in das Tarifrecht der TdL (TV Wiederaufnahme Berlin) vom 12.12.2012 haben die Tarifvertragsparteien die Rückkehr des Landes Berlin in den Flächentarifvertrag der Tarifgemeinschaft deutscher Länder vorgenommen. In Hessen gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des (TV-H) vom 1.9.2009.