Читать книгу Zwangsvollstreckungsrecht, eBook - Alexander Bruns - Страница 120
3. Betroffene Dritte
Оглавление5.5
Dritte sind zwar keine Beteiligten im eigentlichen Sinne, aber die Vollstreckung kann sie doch in ihren Rechten beeinträchtigen (z.B. ihr Eigentum und ihren Besitz) oder besonderer Pflichtigkeit unterwerfen (z.B. als „Drittschuldner“ der gepfändeten Forderung).