Читать книгу Zwangsvollstreckungsrecht, eBook - Alexander Bruns - Страница 134

1. Begriff

Оглавление

5.17

Es entspricht der Regel, dass Schuldner ihre Verbindlichkeit freiwillig erfüllen, dies vor allem dann, wenn ihre Leistungspflicht in einem gerichtlichen Urteil ausgesprochen worden ist. Wo diese Erwartung trügt, greift auf Antrag des Gläubigers die Vollstreckungsgewalt des Staates ein. Aus dem bisher „zweiseitigen“ Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner wird in der Vollstreckung ein „dreiseitiges“, wobei jetzt das „Schwergewicht“ offensichtlich auf dem Verhältnis Gläubiger – Staat und Staat – Schuldner liegt. Aber auch zwischen Gläubiger und Schuldner bestehen vollstreckungsrechtliche Beziehungen – vielfach mit dem Ausdruck „Vollstreckungsverhältnis“ bezeichnet.

Der BGH spricht von einer „gesetzlichen Sonderbeziehung privatrechtlicher Art“, die Grundlage materiellrechtlicher Pflichten und Schadensersatzansprüche aus § 280 BGB sein können soll[19], und einem „gesetzlichen Schuldverhältnis“, das naturaliter vollstreckbare Mitwirkungspflichten des Schuldners begründen könne[20]. Die Lehre qualifiziert das Vollstreckungsverhältnis dagegen wie das Prozessrechtsverhältnis überwiegend prozessual und lehnt die systemwidrige Verquickung von materiellem und Prozessrecht zu Recht ab[21].

Zwangsvollstreckungsrecht, eBook

Подняться наверх