Читать книгу Zwangsvollstreckungsrecht, eBook - Alexander Bruns - Страница 143

VI. Drittverhältnisse

Оглавление

5.25

Dritte sind zwar keine Beteiligten im eigentlichen Sinne (Rn. 5.4), sie können aber doch „Nebenfigur“ des Vollstreckungsgeschehens werden und dabei besondere vollstreckungsrechtliche oder materiellrechtliche Rechte und Pflichten haben (Drittverhältnisse). Man muss unterscheiden zwischen Dritten, in deren Rechtskreis störend eingegriffen wird, und Dritten, die in die Vollstreckung rechtmäßig einbezogen werden.

Zwangsvollstreckungsrecht, eBook

Подняться наверх