Читать книгу Zwangsvollstreckungsrecht, eBook - Alexander Bruns - Страница 141
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4. Vorläufig vollstreckbares Urteil und ungerechtfertigte Vollstreckung
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Liegt ein nur vorläufig vollstreckbarer Titel vor (ein Urteil, gegen das noch ein Rechtsmittel möglich ist), so betreibt der Gläubiger die Zwangsvollstreckung auf eigene Gefahr; er ist dem Schuldner zum Schadensersatz verpflichtet, wenn das vorläufig vollstreckbare Urteil aufgehoben wird, die Zwangsvollstreckung sich also nachträglich – im Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner – als ungerechtfertigt erweist (§ 717 Abs. 2, 3 u. Rn. 15.42).