Читать книгу Zwangsvollstreckungsrecht, eBook - Alexander Bruns - Страница 141
4. Vorläufig vollstreckbares Urteil und ungerechtfertigte Vollstreckung
Оглавление5.23
Liegt ein nur vorläufig vollstreckbarer Titel vor (ein Urteil, gegen das noch ein Rechtsmittel möglich ist), so betreibt der Gläubiger die Zwangsvollstreckung auf eigene Gefahr; er ist dem Schuldner zum Schadensersatz verpflichtet, wenn das vorläufig vollstreckbare Urteil aufgehoben wird, die Zwangsvollstreckung sich also nachträglich – im Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner – als ungerechtfertigt erweist (§ 717 Abs. 2, 3 u. Rn. 15.42).