Читать книгу Zwangsvollstreckungsrecht, eBook - Alexander Bruns - Страница 203

bb) Handlungsermessen

Оглавление

6.56

Bei der Durchführung des Vollstreckungsauftrages können Vollstreckungsorgane Handlungsermessen haben, z.B. der Gerichtsvollzieher bei der Auswahl des Pfandobjekts aus mehreren gleichartigen Sachen oder bei der Auswahl des Spediteurs bei der Zwangsräumung[71] oder der Art einer Wohnungsdurchsuchung[72].

Dieses Handlungsermessen wird sich aber regelmäßig nur auf das „Wie“ erstrecken, nicht auf das „Ob“ des Tätigwerdens, wobei beides schwer abgrenzbar ist: liegt z.B. die Anzahl der Vollstreckungsversuche beim anwesenden Schuldner im Ermessen des Gerichtsvollziehers[73]? Das „Ob“ der Vollstreckung muss letztlich vom Gläubigerantrag abhängen. Die Ermessenskontrolle auf Gläubigerantrag (§ 766) folgt dabei anderen Kriterien als die Kontrolle im Rahmen der Dienstaufsicht über Gerichtsvollzieher (Rn. 8.2). Zusätzlichen Ermessensspielraum hat der Gerichtsvollzieher dabei infolge der Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung erhalten, etwa hinsichtlich des Vollstreckungsaufschubs bei Zahlungsvereinbarungen (§ 802b Abs. 2).[74]

Zwangsvollstreckungsrecht, eBook

Подняться наверх