Читать книгу Zwangsvollstreckungsrecht, eBook - Alexander Bruns - Страница 211
a) Begriff
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Der Grundsatz des beschränkten Vollstreckungszugriffs beinhaltet zweierlei: keine Vollstreckung bei fehlendem Vollstreckungsinteresse, also Schutz vor „unnötigen“ Vollstreckungsmaßnahmen, und Schutz vor dem Zugriff auf persönliche und existenznotwendige Gegenstände bzw. Einkommensbestandteile.