Читать книгу Zwangsvollstreckungsrecht, eBook - Alexander Bruns - Страница 448

2. Dritte im Vergleich

Оглавление

16.12

In den Vergleich können auch Dritte (= Nichtparteien) einbezogen werden. Der Dritte kann dann aus dem Vergleich, auch wenn er ihm nicht selbst beigetreten ist, vollstrecken[33]. Auch eine Zwangsvollstreckung gegen den beigetretenen Dritten aus dem Vergleich ist möglich[34]; Anwaltszwang besteht für den Beitretenden nicht[35]. Ferner kann sich der Prozessvergleich auf nicht streitbefangene Fragen erstrecken, wenn die Parteien von deren Regelung die Regelung des Streitgegenstandes abhängig machen[36].

Zwangsvollstreckungsrecht, eBook

Подняться наверх