Читать книгу Zwangsvollstreckungsrecht, eBook - Alexander Bruns - Страница 458
aa) Rechtsnatur
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Die Rechtsnatur der Unterwerfungserklärung ist inzwischen dahin geklärt, sie als Prozesshandlung zu begreifen[67]. Sie folgt damit den Regeln der Prozesshandlung: Prozesshandlungsvoraussetzungen als Wirksamkeitsvoraussetzungen[68]; keine einseitige Widerruflichkeit bzw. keine Anfechtbarkeit; Bedingungsfeindlichkeit[69]; keine Rechtsscheinhaftung gemäß §§ 171 ff. BGB bei unwirksamer Prozessvollmacht[70]. Gültigkeit der lex fori im internationalen Privatrecht[71].