Читать книгу Zwangsvollstreckungsrecht, eBook - Alexander Bruns - Страница 74

a) Ausbau des Sozialschutzes

Оглавление

3.24

Zum Schutze des Schuldners ist – um nur einige Beispiele zu nennen – der Kreis der unpfändbaren Gegenstände und Forderungen erweitert worden, so der Bereich der unpfändbaren Sachen nach § 811. Bei der Forderungspfändung ist der früher auf Einkünfte aus abhängiger Arbeit beschränkte Pfändungsschutz auf Einkünfte aus freier Arbeit und auf Einkommen aus unständiger Beschäftigung, wie z.B. bei Agenten, Künstlern usw. ausgedehnt worden (§§ 850, 850i). Gewisse zweckgebundene Forderungen (z.B. Urlaubsgeld, Weihnachtsvergütungen) sind ganz oder zu einem erheblichen Teil für unpfändbar erklärt worden (§ 850a). § 817a und – entsprechend – § 85a ZVG schützen den Schuldner vor Vermögensverschleuderung durch Versteigerung zum Gebot weit unter Wert.

Zwangsvollstreckungsrecht, eBook

Подняться наверх