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I. Wirtschaftliche Daten

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4.1

Die zwangsweise Beitreibung von Vermögenswerten ist ein wirtschaftlicher Faktor hohen Ranges. Neben der Präventionswirkung drohender Vollstreckung steht die tatsächliche Realisierung. Die Präventionswirkung lässt sich numerisch exakt naturgemäß nicht erfassen, über die realisierte Vollstreckung gibt es leider ebenfalls nur unvollständiges Zahlenmaterial. Im Folgenden seien die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers und der Amtsgerichte bei Forderungspfändung und Immobiliarvollstreckung näher betrachtet.

Zwangsvollstreckungsrecht, eBook

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