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Abwandlung II
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In Abwandlung II ist nach Möglichkeiten des Primärrechtsschutzes gegen die Bundesrepublik Deutschland oder ihre staatlichen Untergliederungen gefragt. Im Unterschied zum Sekundärrechtsschutz geht es also nicht um den (sekundären) Geldersatz, sondern um die (primäre) Beseitigung der Rechtsverletzung selbst.