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B. Beantwortung der Vorlagefrage

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Da das Vorlageersuchen nach den Angaben im Sachverhalt zulässig ist, wird der EuGH die Vorlagefrage inhaltlich beantworten. Zu prüfen ist insbesondere, ob die Warenverkehrsfreiheit gem. Art. 34 AEUV einer Regelung, wie sie im Arzneimittelgesetz von D enthalten und in der Vorlagefrage umschrieben ist, entgegensteht.

Klausurenkurs im Europarecht

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