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B. Rechtsschutz vor deutschen Gerichten I. Verfassungsgerichtlicher Rechtsschutz
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Fragt man nach Rechtsschutzmöglichkeiten vor deutschen Gerichten, so ist zunächst an verfassungsgerichtlichen Rechtsschutz zu denken. Für eine Normenkontrolle fehlt es dem Einzelnen jedoch gem. § 76 I BVerfGG an der erforderlichen Antragsberechtigung. Eine Verfassungsbeschwerde gegen das in den 1960er Jahren erlassene Bundesgesetz zur Errichtung des Absatzförderungsfonds scheitert gem. § 93 III BVerfGG bereits an der Antragsfrist.