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Teil 2 Beantwortung der Vorlagefragen
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Da das Vorlageersuchen nach den Angaben im Sachverhalt zulässig ist, wird der EuGH die Vorlagefragen inhaltlich beantworten. Sie führen zunächst zu einer Prüfung der tatbestandlichen Anwendbarkeit der Warenverkehrsfreiheit. Sodann ist nach Möglichkeiten der Rechtfertigung eines etwaigen Verstoßes zu fragen.