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Musterlösung Ausgangsfall A. Beantwortung der Vorlagefrage
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Da das Vorlageersuchen nach den Angaben im Sachverhalt zulässig ist, wird der EuGH die Vorlagefrage inhaltlich beantworten. Der EuGH wird prüfen, ob die Dienstleistungsfreiheit gem. Art. 56 AEUV einer Regelung wie der Eintragungspflicht für Handwerker in X entgegensteht.