Читать книгу Klausurenkurs im Europarecht - Andreas Musil - Страница 170
C. Ergebnis
Оглавление137
Als Ergebnis lässt sich festhalten, dass vor dem Hintergrund der derzeit herrschenden tatsächlichen Verhältnisse der Meisterzwang noch nicht als Verstoß gegen die Berufsfreiheit des E gem. Art. 12 I GG gewertet werden kann. Er muss die Inländerdiskriminierung hinnehmen und die Meisterprüfung ablegen.