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A. Sachlicher Anwendungsbereich der Niederlassungsfreiheit

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Die Niederlassungsfreiheit ist in sachlicher Hinsicht eröffnet, wenn eine dauerhafte[12] selbstständige Tätigkeit gegen Entgelt erbracht wird. Dies ist hier unproblematisch gegeben, weil sich D mit einem selbstständigen Betrieb in X niederlassen will.

Klausurenkurs im Europarecht

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