Читать книгу Klausurenkurs im Europarecht - Andreas Musil - Страница 156

C. Persönlicher Anwendungsbereich der Dienstleistungsfreiheit

Оглавление

122

Herr C, auf den es hier allein ankommt, ist ausweislich des Sachverhalts Angehöriger eines Mitgliedstaats und dort auch ansässig. Da somit die Voraussetzungen des Art. 56 AEUV vorliegen, kann er sich persönlich auf die Dienstleistungsfreiheit berufen.

Klausurenkurs im Europarecht

Подняться наверх