Читать книгу Klausurenkurs im Europarecht - Andreas Musil - Страница 156
C. Persönlicher Anwendungsbereich der Dienstleistungsfreiheit
Оглавление122
Herr C, auf den es hier allein ankommt, ist ausweislich des Sachverhalts Angehöriger eines Mitgliedstaats und dort auch ansässig. Da somit die Voraussetzungen des Art. 56 AEUV vorliegen, kann er sich persönlich auf die Dienstleistungsfreiheit berufen.