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3. Sonstige Fragen der Bestandskraft von Verwaltungsakten
ОглавлениеFall 14; Streinz Rn. 617 ff.
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Fragen der Bestandskraft von Verwaltungsakten stellen sich aber auch in anderen Fällen mit Unionsrechtsbezug. So fragt sich, ob das Unionsrecht die Bestandskraft von nationalen Verwaltungsakten auf der Grundlage von nationalem Verwaltungsrecht in den Fällen achtet, in denen sich ihre Durchbrechung günstig für den Bürger auswirken könnte. Beispielsweise gilt es zu klären, ob ein bestandskräftiger, aber europarechtswidriger Abgabenbescheid nachträglich verändert werden kann. Vor allem im Steuerrecht besitzt die Frage hohe praktische Relevanz.